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Schülerpraktikum in den Ferien - was ist zu beachten?
Jedes Jahr stellen sich Schüler in den Unternehmen mit einer Bewerbung vor und bitten darum, ihr in den 9. und 10. Klassen vorgeschriebenes, meist zwei- bis dreiwöchiges Schülerbetriebspraktikum durchführen zu können.

Der Schüler soll die Möglichkeit nutzen, die Berufs- und Arbeitswelt unmittelbar kennen zu lernen und sich mit ihr auseinander zu setzen. Damit lernt er, seine Eignung für bestimmte Tätigkeiten einzuschätzen und seine Berufsvorstellungen zu konkretisieren.
Die Schüler begründen mit dem Praktikumsvertrag kein Arbeitsverhältnis und die Schüler erhalten daher auch keine Vergütung. Der Schüler fertigt über das Praktikum einen Bericht und erhält eine Bewertung.

Für den Einsatz müssen die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes beachtet und eingehalten werden. Kinder, die noch nicht 15 Jahre alt sind oder noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen dürfen höchstens bis zu sieben Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich im Rahmen eines Schülerpraktikums beschäftigt werden. Jugendliche höchstens acht Stunden täglich und maximal 40 Stunden wöchentlich. Die Beschäftigungsdauer wird mit der Schule abgestimmt.
Während des Schülerpraktikums, welches im organisatorischen Zusammenhang mit dem Schulbesuch stattfindet, sind die Schüler über ihre Schule unfallversichert.

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